Blindengeld

Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt.

Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen können Sie Fachbereich Bürgerdienste stellen. Von hier wird er zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.

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