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Lärmaktionsplan


Lärmaktionsplan
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Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm ist ein großes Umweltproblem. Deutschlandweit sehen sich über 60 % der Menschen durch Lärm belästigt. Lärm wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus, sondern gilt als potenzieller Stressfaktor und kann die Gesundheit gefährden.

Der Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie stellt ein strategisches Planwerkzeug dar, welches Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzeigt. 

Der entwickelte strategische Lärmaktionsplan stellt die Basis für die weitere ortsbezogene Maßnahmenplanung in den ermittelten Lärmschwerpunkten dar und wird als Instrument für die städtische Entwicklung angesehen. Mit seiner Hilfe lassen sich Lärmprobleme bereits im Vorfeld erkennen oder vermindern. Es wird versucht, die Ziele zur Lärmreduzierung weiter zu verfolgen und die Maßnahmen umzusetzen. Allerdings ist durch die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen der vorherigen Stufen und aus Erfahrungswerten ersichtlich, dass durch die Lärmaktionsplanung bei weitem nicht allen Lärmproblemen Abhilfe geschaffen werden kann. Vielmehr ist die gesetzliche Lärmminderungsplanung als langfristiges Lärmmanagement anzusehen, welches der Vorsorge gegen zukünftige Lärmprobleme dient.

Eine erneute turnusmäßige Überprüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

Da der Lärmaktionsplan gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG spätestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden muss, wurde im Jahr 2022 die Lärmkartierung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde aktualisiert und im Juli 2023 veröffentlicht.

Die in der Lärmkartierung zu berücksichtigenden Lärmquellen in Halver, sind die das Stadtgebiet von West nach Ost durchquerende Bundesstraße 229, die das Stadtgebiet von Nord nach Süd durchquerende Landesstraße 528 und die Bundesstraße 54 im Bereich Oberbrügge. 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der vom Rat der Stadt Halver beschlossene Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude Von-Vincke-Straße 26, Besprechungszimmer, 58553 Halver, öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist ist jedem Interessierten Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, diese mit der Verwaltung zu erörtern und sich zur Planung zu äußern.

Ebenso kann die Abgabe einer Stellungnahme, wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, digital auf der Internetseite des Beteiligungsportal NRW vorgenommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.03.2020 - genehmigt vom Hauptausschuss am 11.05.2020 - wurde folgender Beschluss gefasst:

1. Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes wird als Entwurf beschlossen.
2. Der Rat beschließt, den Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 12.03.2020 öffentlich auszulegen.

Der aktualisierte Entwurf lag in der Zeit vom 26.04.2021 bis 26.05.2021 einschließlich öffentlich aus. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Der entwickelte strategische Lärmaktionsplan stellt die Basis für die weitere ortsbezogene Maßnahmenplanung in den ermittelten Lärmschwerpunkten dar und wird als Instrument für die städtische Entwicklung angesehen. Mit seiner Hilfe lassen sich Lärmprobleme bereits im Vorfeld erkennen oder vermindern. Es wird versucht, die Ziele zur Lärmreduzierung weiter zu verfolgen und die Maßnahmen umzusetzen. Allerdings ist durch die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen der vorherigen Stufen und aus Erfahrungswerten ersichtlich, dass durch die Lärmaktionsplanung bei weitem nicht allen Lärmproblemen Abhilfe geschaffen werden kann. Vielmehr ist die gesetzliche Lärmminderungsplanung als langfristiges Lärmmanagement anzusehen, welches der Vorsorge gegen zukünftige Lärmprobleme dient.

Eine erneute turnusmäßige Überprüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die Lärmkartierung der 2. Stufe für den Verkehr erfolgte in 2012 auf Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.300 Kfz/24 h). Schienenstrecken sind im Stadtgebiet Halver nicht betroffen. Nach Auswertung der Lärmkarten, die das Land NRW für die außerhalb von Ballungsräumen liegenden Städte und Gemeinden - also auch für die Stadt Halver - erstellt hat, ergibt sich, dass der Straßenverkehr die einzige dominierende Lärmquelle im Stadtgebiet darstellt. Die entsprechende Lärmkarte für Halver stehen unter "Links" zur Verfügung.  

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Darstellung von vielfältigen Maßnahmen in dem betrachteten Gebiet, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verringern. Es kann sich um Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und -bündelung oder auch um verkehrsverlangsamende Maßnahmen handeln. Auch Schallschutzmaßnahmen fallen darunter.

Konkrete Planungen zum Schutz einzelner betroffener Gebäude sind im Lärmaktionsplan nicht vorgesehen.

Bürger und Bürgerinnen können in der Regel keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen ableiten - der beschlossene Plan ist lediglich behördenverbindlich. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW) für die Bundesstraßen und auch für alle weiteren lärmkartierten Straßen als Baulastträger zuständig ist. Nach der Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne zu beteiligen.

Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Der Entwurf der 2. Stufe, der vom Büro LK Argus, Kassel, erstellt worden ist, lag 2016 den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vor:

  • Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 14.09.2016
  • Sitzung des Rates am 04.10.2016
  • Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 31.01.2017 bis 03.03.2017 einschließlich

Die Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Von der Lärmkartierung der 1. Stufe mit Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr sowie Großflughäfen (Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn), Hauptschienenstrecken der Bahn und Fluglärmbereiche war Halver nicht betroffen.

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