Elektronische Kommunikation mit der Stadt Halver
Teilweise Zugangseröffnung nach §3a VwVfG
Die elektronische Kommunikation mit der Stadt Halver richtet sich für den Bereich der Verwaltungsverfahren nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen sogenannten "Zugang" eröffnet hat. Die Stadt Halver hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation teilweise eröffnet.
Nachstehend wird die Art und Weise beschrieben, wie Sie mit der Stadt Halver elektronisch per E-Mail kommunizieren können. Beachten Sie dabei bitte, dass diese Hinweise nur für die Kommunikation mit der Stadt Halver gilt und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise verwiesen wird (z. B. andere Behörden).
Bitte berücksichten Sie: Die Kommunikation per E-Mail über das Internet ist - technisch gesehen - unsicher. Unberechtigte Dritte können Kenntnis vom Inhalt von E-Mails nehmen und diese sogar manipulieren. Bei vertraulichen oder personenbezogenen Inhalten ist der Versand per E-Mail nicht zu empfehlen.
Zugelassene Dateiformate für Dateianhänge ("Attachments")
Folgende Dateiformate werden in Halver verarbeitet:
- Adobe Acrobat ab Version 5 bis Version 6 (pdf),
- RichTextFormat (rtf),
- Microsoft Word 2003 (doc),
- Microsoft Excel 2003 (xls),
- Text (txt)
- Bilddateien (jpg, tif, bmp)
- Komprimierte Dateien (nur zip)
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden.
Größenbeschränkung für E-Mails
Bitte nutzen Sie Komprimierprogramme (nur zip-Format), um eventuell vorhandene Dateianhänge zu verkleinern, damit die Datenübertragung schnell und effizient verlaufen kann.
Rückmeldung bei E-Mails, die nicht hier verarbeitet werden können
Hinweise zur Rechtsfolge
Zusendung von E-Mails in förmlichen Verwaltungsverfahren sowie von verschlüsselten oder signierten E-Mails
Bitte weichen Sie deshalb in den drei nachstehenden Fällen bis auf weiteres auf die konventionellen Kommunikationwege aus.
- Keine förmliche Zustellung auf elektronischem Wege
In einem Verwaltungsverfahren, welches eine förmliche Zustellung erfordert, ist die elektronische Kommunikation zurzeit leider nicht möglich. - Keine Unterstützung von Verschlüsselung
Die Stadt Halver kann aus den dargelegten Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Bitte senden Sie uns deshalb vertrauliche oder schutzwürdige Informationen nur auf konventionellen Versandwegen zu (Briefpost, Fax o. ä.). Eingehende verschlüsselte E-Mails werden nicht bearbeitet. - Keine Unterstützung von Signaturen
Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte ?elektronische Form? ersetzt werden. Die Stadt Halver kann zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Eingehende signierte E-Mails werden nicht bearbeitet.
Städtische E-Mail-Adresse für rechtserhebliche elektronische Kommunikation
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese E-Mail-Adresse für Verwaltungsverfahren gem.
§ 3a VwVfG.
Weitere E-Mail-Adressen für elektronische Kommunikation ohne Rechtserheblichkeit
Sollten Sie auf diesem Wege Terminvereinbarungen vornehmen oder einfache, vielleicht sogar zeitgebundene Erklärungen abgeben wollen, wird empfohlen, sich den Empfang bestätigen zu lassen.
Hilfe bei Fragen zur Zulässigkeit der elektronischen Zusendung
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich bitte vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder - nur bei technischen Fragen - mit Herrn Weidenauer unter der Tel.: 0 23 53 / 73 - 113 in Verbindung.



