Anmeldung zur Eheschließung


Aufgebot

Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin!

Kosten

  • 50,00 € bis 100,00 € Anwendung deutsches Recht
  • 76,00 € bis 122,00 € Anwendung ausländisches Recht

Notwendige Unterlagen

Welcher Unterlage im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner