Namenserklärung - Doppelname


Bestimmen die Ehegatten einen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesem seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Die Voranstellung oder Anfügung kann bei der Eheschließung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ist nicht fristgebunden und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann nicht mehr möglich.

Kosten

21,00 €

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner