Femegericht

Hermann Diebschlag hat eine Anregung des damaligen Vorsitzenden des Heimatvereins, Günther Vahlefeld, aufgegriffen und in einem Theaterstück die Verhandlung vor dem Freistuhl am 02. Mai 1433 festgehalten. Es könnte sich so zugetragen haben, meinte Herrmann Diebschlag. Da er aber "nicht dabei war", übernimmt er keine Verantwortung dafür, dass jedes Wort der Realität entspricht. Anlässlich der Feierlichkeiten zur 555. Wiederkehr der Verhandlung am 2. Mai 1985 haben die Akteure um Horst Syberg (Freigraf Heinrich von Valbrecht) und Waldemar Bremicker (Herzog Adolf von Jülich-Berg) das Stück zweimal (das erste Mal bei strömendem Regen vor dem nachgebauten Freistuhl, später in der Reithalle) aufgeführt.

Freigraf Heinrich von Valbrecht: Herzog Adolf, mein gnädiger Herr, befehlt Ihr, dass auf Eurem Freien Stuhle in der Kirchschlade bei dem Dorfe Halver das Gericht der heimlichen Acht seinen Anfang nehme?

Herzog Adolf von Jülich u. Berg: Freigraf Heinrich, waltet Eures Amtes!

Freigraf: Ich frage dich, Freifrone, ob es wohl Rechte Stätte und Stunde ist, Ding und Gericht zu hegen nach Freistuhlrecht unter echtem Königsbann des Heiligen Römischen Reiches?

Fronbote: Du sollst ein heilig Ding und Gericht hegen in Statt und Stuhl unseres gnädigsten Herrn des Römischen Königs, mit einem Schwerte und einem Stricke oder Seile dabei.

Freigraf: (Legt das Schwert auf den Tisch) So sollen alle Unwissenden die Stätte des Gerichts verlassen. (Pause) Euch Umstehende aber warne ich vor Dingslete und Störung des Gerichts. Der Kläger trete vor, entblößten Hauptes und unbewaffnet, wie es vor Gericht Brauch ist.
Einige Männer in historischen Kostümen
In farbenprächtigen Kostümen spielt man die Gerichtsverhandlung nach.

Vorsprecher Johann von Landsberg: (Tritt aus dem Halbkreis der Umstehenden vor den von Richtertisch) Es sind hier in des Reiches heimlicher Acht zu gegen der hochgeborene Fürst, Herr Otto, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, sowie die gestrengen und festen Herren Hans von Barsperk, Dietrich Stauffer, ferner die Ritter Caspar von Wale, Martin von Yberg und Jörg Eberspeck. Sie haben mich, Johann von Landsberg, zu ihrem Vorsprecher gesucht. Ich habe mich ihrem Worte verpflichtet, wie es der Ordnung des Freigerichts entspricht. Die von mir genannten sind mit einem Brief des hochgeborenen Fürsten, des Herrn Heinrich, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogen von Bayern, ausgestattet, den ich, wenn es das Gericht erlaubt, hier vorlesen werde.

Freigraf: So lest diesen Brief vor.

Vorsprecher: "Ich, Herzog Heinrich von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, bevollmächtige Herrn Otto, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Bayern und die Herren Hans von Barsperk, Dietrich Stauffer, Caspar von Wale, Martin von Yberg und Jörg Eberspeck, mich in der Sache gegen Caspar Törring vor dem hochgeborenen Fürsten, unserm lieben Oheim und Schwager, Herrn Adolfen, Herzogen zum Berge und zu Jülich und seinen freien Stühlen der heimlichen Acht in Westfalen so zu vertreten, als ob ich, Herzog Heinrich, selbst dort anwesend sei. Geschrieben zu Landshut am heiligen Palmsonntage des Jahres, als man zählt nach Christi, unseres lieben Herrn Geburt, 1430 Jahre." Ich begehre darüber ein gerechtes Urteil, sollte es der heimlichen Acht recht sein. (Überreicht den Brief dem Freigrafen ? Freigraf und Schöffen beraten sich.)

Freigraf: Freifrone, führt Herrn Konrad von Langel vor das Gericht. (Konrad von Langel wird vom Fronboten vor den Gerichtstand geführt.)

Freigraf: Herr Konrad von Langel, Ihr habt gehört, was der Vorsprecher hier gesagt hat und welches Urteil er begehrt?

Konrad von Langel: Ich habe es gehört.

Freigraf: Die Urteilsfrage lautet: Sind die Herren Pfalzgraf Otto usw. ... vor diesem freien Stuhle berechtigt, für den Herzog Heinrich von Bayern zu sprechen, als ob Dieser selbst zugegen sei? Ich beauftrage Euch, Herr Konrad, mit der Urteilsfindung. (K. v. Langel spricht mit den im Umstand Stehenden Herren, besonders auch mit Herzog Adolf. Dann begibt er sich wieder zum Gericht.)

Freigraf: Wie lautet das Urteil?

K. v. Langel: Die Herren sind berechtigt, für den Herzog von Bayern zu sprechen, als ob er selbst anwesend sei.

Freigraf: Erhob sich Widerspruch?

K. v. Langel: Es erhob sich kein Widerspruch gegen dieses Urteil.

Freigraf: So sei es als Recht verkündet. Die Bevollmächtigten des Klägers mögen vortreten. (Pfalzgraf Otto und seine Begleitung steIlen sich neben den Vorsprecher. Ab und zu besprechen sie sich mit ihm; aber nur der Vorsprecher spricht mit dem Freigrafen).

Vorsprecher: Der Ritter Caspar Törring hat in eigener Sache den Herzog Heinrich verwarnen und vorladen lassen. Zweimal ist das durch den Freistuhl zu Sachsenhausen und zum drittenmal durch den Freistuhl zu Fürstenberg geschehen. Beide Freistühle gehören dem edlen Junker Heinrich, Grafen zu Waldeck. Auf die dritte Ladung hin ist Herzog Heinrich erschienen, Caspar Törring aber nicht. Daraufhin ist Herzog Heinrich vor dem Freistuhl zu Sachsenhausen durch den Freigrafen Konrad Rube von der Klage des Caspar Törring freigesprochen worden. Ich überreiche dem Gericht den versiegelten Brief, der darüber aufgestellt worden ist. (Er gibt dem Freigrafen den Brief). Der edle Junker Heinrich und sein Freigraf Konrad Rube sind hier anwesend und können bezeugen, dass alles so geschehen ist, wie ich es gesagt habe.

Freigraf: Freifrone, bittet den edlen Junker Heinrich, Grafen zu Waldeck und den Freigrafen Konrad Rube vorzutreten. (Das geschieht). Herr Junker Heinrich und Herr Konrad Rube, ist das, was der Vorsprecher gesagt hat und was in diesem Briefe steht, die Wahrheit?

Graf von Waldeck u. Konrad Rube: Ja, das ist die reine Wahrheit.
Einige Männer in historischen Kostümen hinter einem hölzernen Richtertisch
Der nachgebaute Richtertisch

Freigraf: Ich danke Euch. Tretet wieder in den Umstand. ? Vorsprecher, Ihr habt das Wort.

Vorsprecher: Herzog Heinrich und seine Bevollmächtigten haben versiegelte Briefe, die Konrad von Lindenhorst, Erb- und Freigraf zu Dortmund und Albrecht Swinde, Freigraf zu Limburg, aufgesetzt haben. Darin steht geschrieben, dass Herzog Heinrich vor Jahresfrist vor dem Freistuhl und Freigericht zu Limburg verfemt worden sei und zwar ebenfalls wegen der Klage des Caspar Törring. Damit ist dem Herzog Heinrich Unrecht widerfahren; denn er hat keine Verwarnung erhalten, wie es sich bei einem Freischöffen billigerweise gebührt. Der Limburger Freigraf Albrecht Swinde ist hier anwesend und ich bitte Euch, Freigraf von Valbrecht, ihn offen in der heimlichen Acht zu befragen, wie die Sache abgelaufen ist, nach der er einen solchen Brief aufgesetzt und versiegelt hat.

Freigraf: Freifrone, fordert den Freigrafen Albrecht Swinde auf, vor das Gericht zu treten. (Das geschieht). Herr Freigraf Albrecht Swinde, Ihr habt gehört was der Vorsprecher des Klägers hier vorgebracht hat?

Swinde: Ich habe es vernommen.

Freigraf: Was habt Ihr dazu zu sagen?

Swinde: Gestattet mir, mich mit meinem Berater zu besprechen. (Freigraf nickt und winkt zustimmend. Swinde spricht mit seinem Berater, der im Umstand steht und kehrt dann zurück).

Freigraf: Nun sprecht.

Swinde: Heinrich Kerstien, ein Freigraf, hat mir mitgeteilt....

Freigraf: Sagt, wo ist Heinrich Kerstien Freigraf?

Swinde: Gestattet, dass ich noch einmal meinen Berater frage. (Das geschieht). Heinrich Kerstien ist ein Freigraf des Freistuhls "in dem Grunde" zu Assinghausen. Der hat mir einen Brief geschrieben, in dem steht, dass Herzog Heinrich einmal, ein weiters Mal und ein drittes Mal zu Sachsenhausen und zu Fürstenberg in der Grafschaft Waldeck verurteilt worden sei. Auf diese Mitteilung hin habe ich nach Weisung des Freigerichts vor dem Schloss zu Limburg Recht gesprochen.

Freigraf: Habt Ihr Euch denn überzeugt, dass die Mitteilung des Freigrafen Heinrich Kerstien der Wahrheit entsprach?

Swinde: Dazu möchte ich mich noch einmal beraten. (Das geschieht wie oben). Das Urteil wurde mit dem Vorbehalte versehen, dass es nicht binden soll, falls die Mitteilung des Heinrich Kerstien sich als nicht rechtsbeständig erweist.

Freigraf: Die Erkenntnis, dass diese Mitteilung nicht rechtsbeständig war, hat der Vorsprecher des Klägers inzwischen mit blinkendem Schein verkündet. Ich danke Euch. (Swinde ab). Der Kläger hat das Wort.

Vorsprecher: Ich stelle im Auftrage Herzog Heinrich und seiner hier stehenden Bevollmächtigten folgende Urteilsfrage: Kann angesichts dessen, was Albrecht Swinde, der Freigraf von Limburg, bekannt hat und mit Rücksicht darauf, dass sich Herzog Heinrich wegen der Klage des Caspar Törring zu Sachsenhausen verantwortet hat und rechtmäßig freigesprochen worden ist, wie der darüber ausgestellte Brief und das Zeugnis der Herren Junker Heinrich von Waldeck und Konrad Rube ausgewiesen haben, kann angesichts dieser Umstände das Limburger Urteil bestand haben? (Freigraf und -schöffen beraten sich).

Freigraf: Freifone, ruft den Herren Gerhard von Ense vor das Gericht. (Das geschieht). Herr Gerhard von Ense, Ihr habt vernommen, was der Vorsprecher des Klägers hier gesagt und welches Urteil er begehrt hat?

Gerh. von Ense: Ich habe es gehört.

Freigraf: Ich bitte Euch, das Urteil zu finden. (G. v. Ense berät sich mit dem Umstand und tritt dann wieder vor das Gericht).

Freigraf: Wie lautet das Urteil?

Gerh. von Ense: Das Urteil lautet: Das Gericht, das zu Limburg geschehen ist, war ein Ungericht und ist nichtig. Es soll Herzog Heinrich weder an Leib, Ehre und Würde, noch an seinem Leumund schaden. Er soll ganz davon befreit sein, weil er nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, wie man einem Freischöffen, billig und recht zu laden hat.

Freigraf: Erhob sich Widerspruch gegen das Urteil?

Gerh. von Ense: Das Urteil ist von niemanden angegriffen worden.

Freigraf: So sei es als Recht verkündet. ? Ich danke Euch. Der Kläger hat das Wort.

Vorsprecher: Im Namen Herzog Heinrichs und seiner hier neben mir stehenden Bevollmächtigten begehre ich ein weiteres Urteil zu folgender Frage: Hat der genannte Herzog Heinrich zur Wiederherstellung von Ehre, Würde und Leumund genug getan, so dass ihn fernerhin niemand aller oben erwähnter Angelegenheiten wegen belangen und verklagen kann, es sei denn, man verfolge ihn unter Beachtung dessen, was einem Freischöffen gebührt. (Das Gericht berät sich).

Freigraf: Freifrone, bittet Herrn Bernhard von Hoerde vor das Gericht. (Das geschieht). Herr Bernhard von Hoerde, Ihr wisst, worüber der Kläger ein weiteres Urteilverlangt hat?

Bernhard von Hoerde: Ich habe genau zugehört.

Freigraf: Ich beauftrage Euch mit der Urteilsfindung. (B v. Hoerde berät sich mit dem Umstand. Er kommt zurück).

Freigraf: Teilt mir bitte das Urteil mit.

Bernhard von Hoerde: Das Urteil lautet: Herzog Heinrich hat für die Wiederherstellung von Ehre, Würde und Leumund genug getan. Niemand soll ihm fernerhin deswegen Kummer bereiten oder ein Hindernis aufrichten können. Auch soll ihn kein Gericht deswegen belangen können, es sei denn, er wird behandelt, wie man einen Freischöffen zu behandeln hat.

Freigraf: Hat sich Widerspruch erhoben?

Bernhard von Hoerde: Gegen das Urteil, das der Umstand rechtmäßig gefunden hat, erhob sich kein Widerspruch.

Freigraf: So sei es als Recht verkündet. ? Ich danke Euch. Hat der Kläger noch etwas vorzubringen?

Vorsprecher: Das Gericht möge den Bevollmächtigten des edlen Herzogs Heinrich einen versiegelten Brief mitgeben, in dem die drei Urteile aufgeschrieben sind, die heute, am zweiten Tag im Monat Mai, im Jahre 1430 nach der Geburt Christi, von dem Freigericht am Freistuhle in der Kirchschlade bei Halver gesprochen wurden.

Freigraf: Ich erkläre, dass ich alle hier ausgesprochenen Urteile zur Beurkundung angenommen habe. Und ich bitte den hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herr Adolf von Jülich und Berg, mit seiner Gnaden Sohn, dem Junker Ruprecht, Jungherzog von Jülich und Berg, mit dem edlen Junker Heinrich, Grafen zu Waldeck, mit dem Grafen Hans von Tierstein, mit Herrn Heinrich von Hentscheschein und dem Ritter Gilhardt von Schönborn zum Zeugnisse der Wahrheit und ganzen festen Beständigkeit mit mir und den hier anwesenden Freigrafen zusammen den Gerichtsschein zu besiegeln. ? Die Verhandlung ist geschlossen.

Herzog Adolf: Herr Freigraf Heinrich, wir sehen nicht weit von hier eine Herberge und wollen uns dorthin begeben. Euer Schreiber wird dort einen ruhigen Platz finden, wo er den Gerichtsschein sauber ausfertigen kann. Wir wollen ihn heute noch siegeln. ? Für uns alle aber gibt es in der Herberge doch sicher einen guten Trunk; denn die Verhandlung hat uns durstig gemacht. Ich danke Euch, Freigraf Heinrich und auch allen anderen Herren, für die gute Art und Weise, wie ihr dieses freie Gericht der heimlichen Acht im Namen des Königs und des HI. Römischen Reiches gehegt und besessen habt.