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Reisepass / Personalausweis für Auslandsdeutsche

Für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen für Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig. Wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, kann auch von der Stadt Halver ein Dokument ausgestellt werden. 

Auslandsdeutsche werden dringend gebeten, vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren, da für diese Anträge wegen grundsätzlicher Unzuständigkeit einige Vorarbeiten erforderlich sind. Durch die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbestätigung bei der zuständigen Auslandsvertretung kann es bei der Bearbeitung auch zu Zeitverzögerungen kommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein halbes Jahr alt)
  • Aktueller Personalausweis / aktueller Reisepass
  • Nachweis der aktuellen Namensführung (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde, Erklärung bei Wiederannahme Geburtsname usw.)
  • Eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland.
  • Nachweis des aktuellen Wohnsitzes nach den jeweiligen Landesregelungen (im Original)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Meldebestätigung des ausländischen Wohnortes mit Angabe der Staatsangehörigkeit usw.)

Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein (vor allem auch bei Kindern). Die persönliche Vorsprache zur Antragsaufnahme des Antragsstellers / der Antragstellerin ist auf jeden Fall erforderlich.

In folgenden Fällen müssen sich die Antragsteller direkt an die deutsche Botschaft wenden

  • der alte deutsche Reisepass bzw. Bundespersonalausweis ist länger als 10 Jahre abgelaufen
  • bei Erstbeantragungen
  • wenn noch ein gültiges Ausweisdokument eines anderen Landes (Doppelstaatler) vorliegt
     

Kosten

  • Personalausweis für antragstellende Person ab 24 Jahren: 67,00 € (37,00 € + 30,00 € wegen Nichtzuständigkeit)
  • Personalausweis für antragstellende Person unter 24 Jahren: 52,80 € (22,80 € + 30,00 € wegen Nichtzuständigkeit)
  • Reisepass für antragstellende Person ab 24 Jahren: 120,00 € (doppelte Passgebühr wegen Nichtzuständigkeit)
  • Reisepass für antragstellende Person unter 24 Jahren: 75,00 € (doppelte Passgebühr wegen Nichtzuständigkeit)
  • Ggf. Expresszuschlag beim Reisepass von 32,00 €
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