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Flächennutzungsplan der Stadt Halver 15. Änderung (Bereiche A bis I)

Flächennutzungsplan der Stadt Halver
15. Änderung (Bereiche A bis I)
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Geltungsbereich und Ziele des Bauleitplanverfahrens

Die räumlichen Geltungsbereiche der 15. Flächennutzungsplanänderung liegen im gesamten Stadtbereich von Halver verteilt und sind auf dem folgenden Übersichtsplan mit den Buchstaben A-I gekennzeichnet.

Geltungsbereich A - Steinbachhang

Die Realisierung des Bebauungsplans Nr. 38 „Steinbachhang“ wurde noch nicht begonnen und konnte nicht verwirklicht werden. Er wurde daher im Jahr 2020 aufgehoben. Die Fläche im Bereich Steinbachhang soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Norden des Ortsteiles Steinbach und umfasst eine Fläche von ca. 2,71 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch Waldflächen, 
  • im Osten durch landwirtschaftliche Flächen, 
  • im Süden durch die gemischte Bebauung entlang der Straße „Steinbach“ und 
  • im Westen durch landwirtschaftliche Flächen sowie Waldflächen begrenzt.

Geltungsbereich B - Memelweg

Der Bereich ist hauptsächlich wegen der schwierige Topografie und der aufwändigen Erschließung bisher nicht entwickelt worden. Die Fläche soll zukünftig als Wald dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Norden des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,29 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden und Westen durch Waldflächen
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Langenscheid“ und
  • im Süden durch die Wohnbebauung entlang des Memelwegs begrenzt.

Geltungsbereich C - Schwarzenbach

Geltungsbereich C - Schwarzenbach
Der Bereich ist hauptsächlich wegen der aufwändigen Erschließung bisher nicht entwickelt worden. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Nordwesten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die Straße „Schwarzenbach“,
  • im Osten durch eine Grünfläche,
  • im Süden durch die gemischte Bebauung entlang des Kirchlöher Wegs und
  • im Westen durch eine Gehölzfläche begrenzt. 

Geltungsbereich D - Mühlenstraße

Die Realisierung der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bolsenbach“ wurde noch nicht begonnen und konnte nicht verwirklicht werden. Die Flächen stehen nach Aussagen des Eigentümers auch für andere Investoren nicht zur Verfügung. Die Bebauungsplanänderung wird daher im Parallelverfahren aufgehoben. Durch die 10. Änderung des seit dem 19.03.1999 wirksamen Flächennutzungsplanes ist seit dem 02.02.2007 hier eine Wohnbaufläche dargestellt.
Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt am südwestlichen Rand des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die Mühlenstraße,
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang des Birkenwegs,
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und
  • im Westen durch eine landwirtschaftliche Hofanlage begrenzt. 

Geltungsbereich E - Winkhof und Geltungsbereich F - Ober Herweg

Geltungsbereich E - Winkhof
Die Wohnbaufläche an der Heerstraße ist nicht entwickelt worden. Sie ist für die Wohnnutzung wegen der Topografie und der Lärmbelastung durch den Verkehr an der Heerstraße schlecht geeignet. Der Bereich soll auch aus Umweltschutzgründen nicht bebaut werden. Durch eine Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan wird sichergestellt, dass diese Fläche auch in Zukunft der Natur zur Verfügung stehen bleiben. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Osten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,81 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch Waldflächen sowie landwirtschaftliche Flächen,
  • im Osten durch die Straße „Winkhof“,
  • im Süden durch die Heerstraße und
  • im Westen durch eine landwirtschaftliche Fläche begrenzt. 

 

Geltungsbereich F - Ober Herweg
Die gemischte Baufläche im südlichen Bereich von Ober Herweg ist aus topografischen Gründen schlecht zu entwickeln. Eine Nutzung dieses Bereiches für Erschließungsanlagen ist nicht mehr beabsichtigt. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Osten des Hauptortes und umfasst eine Fläche von ca. 0,69 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die gemischte Bebauung entlang der Straße „Ober Herweg“, 
  • im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen und 
  • im Westen durch die Straße „Ober Herweg“ begrenzt.

Geltungsbereich G - Am Hägelchen

Der Bereich soll städtebaulich neu geordnet werden. Hier ist der Bebauungsplan Nr. 56 Am Hägelchen - Schmiedestraße und die 28. Änderung des  Flächennutzungsplanes am 09.06.2022 eingeleitet. Die Bereiche sollen später entsprechend den Planungen und dem Bedarf weitergeführt oder aufgehoben werden. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft, als Wohnbaufläche, als gemischte Baufläche und auch als Grünfläche dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Osten des Ortsteiles Ehringhausen und umfasst eine Fläche von ca. 1,78 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche sowie das Wohngebiet „Schmittenkamp“, 
  • im Osten durch die gewerbliche Bebauung östlich der Schmiedestraße, 
  • im Süden durch die Heerstraße und im Westen durch die Wohnbebauung entlang Straße „Am Hägelchen“ begrenzt.

 

Geltungsbereich H - Quabecke

Für den größten Teil der Bebauungsplanes Nr. 39 „Quabecke“ hatte sich herausgestellt, dass der Eingriff in Natur und Landschaft im Bereich des Tales der Schlemme gravierend ist und die ökologischen Folgen einer Bebauung im direkten Talbereich nicht vertretbar sind. Daher hat der Rat am 26.05.2003 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Einleitungsbeschluss vom 16.12.2002 aufzuheben. Der Wohnbauflächenbedarf ist 1999 im Flächennutzungsplan mit 4,65 ha im Bereich südlich der Heerstraße zwischen dem Schulgrundstück Am Nocken und der Straße Haus-Rhade-Weg im Bereich Quabecke dargestellt worden. Südlich der Heerstraße sollen die ökologisch unbedenklicheren Bereiche am Haus-Rhade-Weg zur städtebaulich sinnvollen Ergänzung später entwickelt werden. Im westlichen Bereich ist die Satzung Haus-Rhade-Weg eingeleitet. Die Wohnbaufläche wird reduziert und soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Im östlichen Bereich ist der Bebauungsplan Nr. 57 „Seniorenquartier Erlinge“ eingeleitet. Sie bleiben als Wohnbauflächen oder Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt.

Der Teilbereich liegt im Südwesten des Ortsteiles Oberbrügge und umfasst eine Fläche von ca. 4,57 ha. Der Teilbereich wird

  • im Norden durch die gemischte Bebauung entlang der Heerstraße, 
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Am Nocken“ sowie dem Grundstück der Regenbogenschule Oberbrügge, 
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und 
  • im Westen durch die Bebauung entlang des Haus-Rhade-Weges begrenzt.

Geltungsbereich I - Vömmelbach

Die gemischte Baufläche im westlichen Bereich von Vömmelbach ist schlecht zu entwickeln. Der Eigentümer möchte ggf. ein Grundstück noch nutzen. Dazu soll ein Vertrag abgeschlossen werden. Die Fläche soll zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Der Teilbereich liegt im Norden des Ortsteiles Oberbrügge und umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha. Der Teilbereich wird 

  • im Norden durch die Straße „Vömmelbach“, 
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Vömmelbach“, 
  • im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 20.09.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 29.04.2022 einschließlich 
  • neuer Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 25.04.2023
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 18.09.2023 einschließlich 
  • Bürgerversammlung am 14.09.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich
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