Sie ziehen nach Halver und möchten sich anmelden? Herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Halver ziehen (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Für Ihre Anmeldung ist eine Bestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung) zwingend erforderlich. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Sie können sich bei der Anmeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen mitbringen.
ggfls.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern: