Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit den Tierschutzvereinen Lüdenscheid und Wipperfürth zusammen. Das Stadtgebiet ist in zwei Bereiche unterteilt. Grenzverlauf ist die L528 von Kierspe nach Breckerfeld (siehe Kartenausschnitt).
Östlich der L528 ist der Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. als Betreiber des Tierheim Dornbusch zuständig, westlich der L528 ist der Tierschutzverein Wipperfürth e.V. für die Aufnahme der herrenlosen Tiere zuständig.
Weitere Infos erhalten Sie unter den folgenden Links:
Sie haben auch die Möglichkeit in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen zu suchen.