Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 01.01.2001 eine eingetragenen Lebenspartnerschaft begründen. Genau wie die Eheschließung muss auch die Lebenspartnerschaft vorab angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt in Nordrhein-Westfalen beim Standesamt des Hauptwohnsitzes einer der Lebenspartner/innen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft.