Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.
Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.