Personenstandsurkunden können nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Ausstellung erfolgt nur aus Büchern des eigenen Standesamtes.
Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt beantragen:
Hinweis: Sie können die Urkunden auch direkt in unserem "Rathaus online" beantragen.