Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Wirksam wird die Erklärung über die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. des bis zur Eheschließung geführten Familiennamens beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
Namensänderung:
Gebührenpflichtige Bescheinigung über Ihre Namensänderung (kann nur beim Heiratsstandesamt beantragt werden):