Die Unterhaltssicherung für Wehrdinstleistende verfolgt den Zweck, sonstige besondere Aufwendungen, die über den persönlichen Bedarf hinausgehen, und den Unterhalt von Familienangehörigen während des Wehrdienstes abzudecken.
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) können
beantragen.
Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Dienstes.
Ihr Antrag wird zur Bearbeitung zuständigkeitshalber an den Märkischen Kreis weitergeleitet.