Für die Feststellung von Schwerbehinderungen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Entsprechende Anträge können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste zur Weiterleitung an den Märkischen Kreis einreichen. Auch die Verlängerung bereits ausgestellter Ausweise kann hier für maximal 5 Jahre erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Märkischen Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht und BAföG in Altena, Bismarckstraße 17.