Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt handelt es sich meist um eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden Straßenverkehr.
Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde.
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