Leistungen der sozialen Entschädigung werden an Kriegsbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und ihre Hinterbliebenen gewährt. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden. Die Hilfen werden gewährt, wenn und soweit die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Ehepartners, Elternteils oder Kindes, nicht in der Lage sind, den zu deckenden Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu decken.
Die Leistungen umfassen
Die Zuständigkeit liegt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe. Anträge können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste stellen. Diese werden dann entsprechend weitergeleitet.