Die örtliche Ordnungsbehörde ist zuständig für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen u.a. folgende Angelegenheiten:
- Vereins- und Versammlungsangelegenheiten
- Staatsfeindliche Organisationen
- Müllablagerungen
- Lebensmittelüberwachung
- Bestattungsangelegenheiten
- Tierschutz
- Gewässerschutz
- Ruhestörender Lärm