Die Stadt Halver betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Wer für Ihre Straße im Einzelfall reinigungspflichtig ist, ist in der Satzung über die Straßenreinigung geregelt.
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer die an ihr Grundstück grenzenden Gehwege im Regelfall selbst reinigen müssen.
Übrigens: Zur Straßenreinigung gehört auch der Winterdienst.
Dies bedeutet, dass
- die Gehwege, die an Ihr Grundstück angrenzen, in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, von Schnee freizuhalten sind,
- bei Eis- und Schneeglätte die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu streuen sind. Bitte schonen Sie unsere Umwelt und gebrauchen Streusalz möglichst sparsam und nur, wenn dies unumgänglich ist.
- Ihre- Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sie müssen sich während dieser Zeit unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte, um die notwendigen Arbeiten kümmern. Treten Schneefall und/oder Eisglätte erst nach 20:00 Uhr auf, müssen Sie diese am Folgetag werktags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr beseitigen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.