Die Grundsteuer wird getrennt nach
erhoben.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der sog. Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes, dem der Einheitswert für das Grundstück zugrunde liegt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Halver
Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Halver festgelegt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.