Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss. Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite unter Rechtsgrundlagen.
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.