Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen, ein vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern möchten, bieten wir Ihnen und Ihrer Architektin / Ihrem Architekten vor Bauantragstellung eine Bauberatung an. Diese Bauberatung soll Ihnen bei Fragen zu planungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Belangen helfen.
Gemeinsam mit einem Vertreter des Märkischen Kreises als zuständige Baugenehmigungsbehörde kann das aktuelle Bau- und Planungsrecht erläutert und Auskünfte darüber erteilt werden, welche Vorschriften für die Baugenehmigung zu beachten sind. Die städtebauliche Beratung verstehen wir als eine Hilfe, Ihre Anträge richtig und vollständig zu stellen und möglichst kurzfristig Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 02353 / 73 - 174), damit wir Ihr Bauvorhaben umfassend mit Ihnen besprechen können.
Hinweis:
Über den Verkauf städtischer Grundstücke informieren Sie die Mitarbeiter des Fachbereiches Zentrale Dienste und Finanzen.