Die Stadt Halver führt den Winterdienst auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten als öffentliche Einrichtung, durch.
Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, und auch auf einigen Fahrbahnen, ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Halver auf die Grundstückseigentümer übertragen worden.
Die Stadtverwaltung weist auf Folgendes hin: