Anruf genügt! Unter diesem Motto wird insbesondere behinderten Bürgern die Möglichkeit gegeben, bei der Verwaltung anzurufen und - falls eine Erledigung des Anliegens telefonisch oder schriftlich nicht möglich ist - den Besuch des/der Sachbearbeiters(in) zu vereinbaren. Dies gilt beispielsweise beim Ausfüllen von schwierigen Anträgen und Formularen. Der Anruf kann entweder bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter(in) oder beim Bürgertelefon (02353 / 73 -112) erfolgen. Sie können Ihr Anliegen auch per Email an n.schmies@halver.de übermitteln.