Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen, neben der verkehrsrechtlichen Anordnung, auch der (Aufbruch-) Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Insbesondere die Verlegung der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Wasser bzw. Abwasser, u. a.) ist rechtzeitig zu beantragen. Für einen Aufbruch des öffentlichen Straßenraumes sind nur Fachunternehmen zugelassen.
Anträge für Ihre Aufbrüche in Straßen und Wege der Stadt Halver können über das Aufbruchportal gestellt werden.