Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums können eine elektronische Identifikationskarte (eID-Karte) beantragen. Die eID-Karte kann dazu verwenden werden, ihre Identität gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen.(Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.)
Kosten
37,00 ¤
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Notwendige Unterlagen
ausländischer Pass
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner