Die Vitalisierung der Innenstadt Halvers ist im Rahmen des REGIONALE 2013-Projekts "Oben an der Volme" ein wesentliches Ziel. Dabei kommt der Attraktivität des Erscheinungsbilds eine besondere Bedeutung zu.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Halver stellen daher Fördermittel bereit, um EigentümerInnen bei der Aufwertung insbesondere ihrer Fassaden beratend und finanziell zu unterstützen. Die Stadt Halver unterstützt Sie als Eigentümer, der in seinen Bestand investieren möchte. Sie werden in Ihren Bemühungen durch kompetente Mitarbeiter bei der Umsetzung Ihrer Ideen begleitet.
Grundsätzlich können alle Gebäude, die sich im Geltungsbereich (s. Plan) befinden und deren Herrichtung und Gestaltung zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung des Stadtbilds beitragen, gefördert werden.
Gestaltung...
...von Außenwänden
...von Frei- und Gartenflächen
Alle Eigentümer und Eigentümerinnen sind berechtigt, einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Mieter und Mieterinnen können ebenfalls einen Fördermittelantrag stellen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin vorliegt.
Fördervoraussetzungen
Förderbedingungen
Die Zuwendungen werden in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 50% der förderfähigen Kosten bis zu einer Obergrenze von 60¤ pro m2. Der maximale Zuschuss liegt somit bei 30¤ pro m2.
Die Förderung aus dem Fassadenprogramm kann mit steuerlichen Begünstigungen gem. EStG sowie sonstigen öffentlichen Zuschüssen wie zinsgünstigen Darlehen der KfW und der NRW.Bank kombiniert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.