Der Bebauungsplan Nr. 49 soll für die Verlagerung und Erweiterung der bisher im Bereich Bruch vorhandenen Rettungswache des Märkischen Kreises und für die Erschließung der Flächen Regelungen treffen.
Um insbesondere die Erschließung zu ordnen, Regelungen für ein attraktives Stadtbild, die Begrünung sowie Festsetzungen für den Immissionsschutz zu treffen, ist die Steuerung über eine Bauleitplanung erforderlich.
Der Flächennutzungsplan soll in diesem Bereich von Flächen für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung "Rettungswache" und Grünfläche geändert werden.