Der räumliche Geltungsbereich liegt im östlichen Bereich der Straße Burgweg
Ziel des Bauleitplanverfahren
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Seniorenwohnungen sowie einer Tagespflege. Die im rechtskräftigen Bebauungs-plan für das betreffende Grundstück festgesetzte Zweckbestimmung "Kindergarten" soll in "Allgemeines Wohngebiet" geändert werden.
Verfahrensstand
Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 30.09.2019
Beschluss des Rates der Stadt Halver am 30.09.2019 zur öffentlichen Auslegung
Öffentliche Auslegung vom 18.11.2019 bis 18.12.2019 einschließlich
Satzungsbeschluss vom 16.03.2020
Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen zum Bauleitplanverfahren