Informationen zur Grundsteuerreform

Informationen
zur Grundsteuerreform
Kontakt

Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, die Stadt Halver ruft zur Abgabe auf.

Hintergründe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen, da über einen langen Zeitraum keine Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer neu zu regeln.  Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.

Was bedeutet dies für Sie als Grundstückseigentümer?

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie bis Ende Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai wurden individuelle Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung für Ihr Grundstück bereits verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche, das Grundbuchblatt und den Bodenrichtwert) an alle Grundstückeigentümer verschickt.

    Diese Daten unterstützen Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Bitte überprüfen Sie diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit und übertragen sie in die Feststellungserklärung. 
     
  • Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

    Die Abgabe der Feststellungserklärung ist  über Ihr OnlineFinanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

    Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden bzw. Sie können die Feststellungserklärung über Ihren Zugang für nahe Angehörige abgeben. 

Und dann?

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres berechnen die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Erst ab dem 01.01.2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert für Ihre Grundsteuer maßgeblich.

Termin buchen
Serviceportal
Kontakt