Steuerbescheide 2023

Steuerbescheide
2023
Versand erst Ende Februar / Anfang März
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Da die Haushaltssatzung 2023 erst im Februar 2023 zur Beschlussfassung ansteht, verschiebt sich die Versendung der Bescheide der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer. Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind Teil der Haushaltssatzung und noch in der politischen Diskussion.

Damit die 8.500 Bescheide ggfls. nicht 2 x einkuvertiert und frankiert werden müssen, werden aus Gründen der Einheitlichkeit und Wirtschaftlichkeit die Steuerbescheide inklusive aller Gebühren (Abfall, Abwasser, Straßenreinigung) erst Ende Februar / Anfang März 2023 mit Fälligkeit 17.03.2023 versandt.

Die Bürger sowie Gewerbetreibenden haben also einen Monat mehr Zeit, bevor sie die erste von vier Zahlungen (sonst: Februar, Mai, August, November) in 2023 leisten müssen.

Dringende Bitte!

Das Steueramt bittet dringend darum, von weiteren zahlreichen Anrufen und Anfragen abzusehen. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte diesen möglichst so lange ruhen lassen. Bitte denken Sie auch dieses Jahr wieder daran, immer das Kassenzeichen in den Verwendungszweck zu schreiben!

Vielen Dank!

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