Bürger Service
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Gebühren | |
---|---|
Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses | 13,00 € |
Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses | 6,00 € |
Onlinetermin
- Zustimmungserklärung für Kinderreisedokumente
- Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise (Welcher Ausweis / Pass wird für Ihr Reiseziel benötigt?)
- Auswärtiges Amt - Informationen zu konsularischen Fragen - Passpflicht
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses | 6,00 € |
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- Auswärtiges Amt - Informationen zu konsularischen Fragen - Passpflicht
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
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- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
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Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
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Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
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Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
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- Auswärtiges Amt - Informationen zu konsularischen Fragen - Passpflicht
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
- ggfls. vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
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Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.
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- Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise (Welcher Ausweis / Pass wird für Ihr Reiseziel benötigt?)
- Auswärtiges Amt - Informationen zu konsularischen Fragen - Passpflicht
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
- Pass oder Ausweis beider Elternteile
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Kasemann
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Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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Anna
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