Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).

Hinweis: Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig. Daher empfehlen wir ca. ab dem 5. Lebensjahr die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass z.B. für die visafreie Einreise in die USA und einige andere Nicht-EU-Länder ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss. 

Gebühren
Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses 13,00 €
Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses 6,00 €
  • Pass oder Ausweis beider Elternteile
  • ggfls. vorhandener Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern (siehe Formulare)
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild
  • Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung

Wichtig: Das Kind UND ein Erziehungsberechtigter müssen bei der Beantragung anwesend sein.

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