Bürger Service
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als
- Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder als
- Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Nähere Informationen finden Sie hier und natürlich bei den unten genannten Ansprechpartnern.
Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldrechner NRW) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.
Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Den Antrag können Sie entweder
- persönlich bei uns oder
- digital stellen.
Wohngeldgesetz
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Welche weiteren Unterlagen für Ihren Antrag notwendig sind, Die weiteren notwendigen Unterlagen wie z.B. Einkommensnachweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Wohngeldstelle, die auch für die Bewilligung des Wohngeldes zuständig ist.
- Informationen des Landes NRW zum Wohngeld Voraussetzungen, Berechtigung, Höhe
- Wohngeldrechner
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- Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder als
- Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
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Wohngeldgesetz
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- Wohngeldrechner
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Wohngeldgesetz
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- Informationen des Landes NRW zum Wohngeld Voraussetzungen, Berechtigung, Höhe
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- Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder als
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
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Kalinowski
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-151
- Fax
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- f.kalinowski@halver.de
Wohngeld - Mietzuschuss, Lastenzuschuss (A - Z)
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