Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Oeckinghausen" 7. Änderung

Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Oeckinghausen"
7. Änderung
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Südosten des Gewerbe- und Industriegebiets Oeckinghausen.

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Oeckinghausen" wird im Norden durch die Kruppstraße sowie eine Waldfläche, im Osten durch die L 868, im Süden durch die B 229 und im Westen durch Gewerbegebietsflächen mit eingestreuter Wohnbebauung begrenzt.

Ziele der Bebauungsplanänderung und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer an der Siemensstraße ansässigen Firma zu schaffen.

Das im Parallelverfahren eingeleitete Verfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zunächst zurückgestellt. Ein Änderungserfordernis ist nach dem Entwurf des Bebauungsplanes nicht gegeben, da der gesamte Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt wird.

Aus diesem Grund plant der Eigentümer der betroffenen Flächen eine Verlagerung der bisher an der Weststraße vorhandenen Stellplätze und Garagen in südliche Richtung in den Bereich zwischen den Wohnhäusern Weststraße 17/19, 25/27 und 29/31 und der Trafo-Station Weststraße. Sowohl diese Flächen als auch das Grundstück des heutigen Kita-Standortes Weststraße 18a werden dementsprechend in den Geltungsbereich der 17. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 einbezogen.

Verfahrensstand

  • Einleitungs-/Fortführungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 13.12.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 31.01.2022 bis 04.03.2022
  • Beschluss des Rates der Stadt Halver zur öffentlichen Auslegung am 22.06.2022
  • Öffentliche Auslegung vom 21.07.2022 bis 22.08.2022 einschließlich
  • Satzungsbeschluss am 26.09.2022
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