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Bebauungsplan Nr. 53 "Sternbergerland" (und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Bebauungsplan Nr. 53 "Sternbergerland"
(und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes)
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 umfasst in der Gemarkung Halver, Flur 80 die Flurstücke 168,186, 191, 196, 197 und 198. Das Plangebiet wird

  • im Norden durch die Remscheider Straße (B 229),
  • im Osten und Süden durch die Wohnbebauung entlang der Sternberger Straße sowie einen Sanitär- und Heizungsbetrieb und
  • im Westen durch die Hagener Straße begrenzt.

Ziele der Bebauungsplanänderung und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte, für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern und nicht störenden gewerblichen Nutzungen zu schaffen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (westlicher Teilbereich) sowie als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB (östlicher Teilbereich) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Der Flächennutzungsplan (bisher: 24. Änderung) soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 29.06.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 08.10.2021 einschließlich 
  • Bürgerversammlung am 13.09.2021
  • Einleitungs- und Entwurfsbeschluss des Rates am 13.12.2021
  • Öffentliche Auslegung vom 24.01.2022 bis 28.02.2022 einschließlich
  • Satzungsbeschluss am 04.04.2022
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