Satzung der Stadt Halver gemäß § 34 BauGB für das Gebiet Halver - Anschlag
gemäß § 34 BauGB für das Gebiet Halver - Anschlag
Geltungsbereich der Satzungsergänzung

Das Gebiet der Satzungsergänzung wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch die L 284 und im Westen durch ein Metallverarbeitungsunternehmen begrenzt.
Ziel der Satzungsergänzung
Mit der Egänzung der Satzung für das Gebiet Halver - Anschlag sollte die planungsrechtliche Grundlage für den beabsichtigten Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Bommert geschaffen werden.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss am 16.03.2020
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange am 28.06.2021
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 06.09.2021 bis 08.10.2021 einschließlich
- Bürgerversammlung am 06.09.2021
- Entwurfsbeschluss des Rates am 13.12.2021
- Öffentliche Auslegung vom 24.01.2022 bis 28.02.2022 einschließlich
- Beschluss des Rates zur Einstellung des Verfahrens am 12.12.2022