Satzung der Stadt Halver gemäß § 34 BauGB für das Gebiet Halver - Anschlag

Satzung der Stadt Halver
gemäß § 34 BauGB für das Gebiet Halver - Anschlag
1. Ergänzung

Geltungsbereich der Satzungsergänzung

Das Gebiet der Satzungsergänzung wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch die L 284 und im Westen durch ein Metallverarbeitungsunternehmen begrenzt.

Ziel der Satzungsergänzung

Mit der Egänzung der Satzung für das Gebiet Halver - Anschlag sollte die planungsrechtliche Grundlage für den beabsichtigten Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Bommert geschaffen werden.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss am 16.03.2020
  • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange am 28.06.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 06.09.2021 bis 08.10.2021 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 06.09.2021
  • Entwurfsbeschluss des Rates am 13.12.2021
  • Öffentliche Auslegung vom 24.01.2022 bis 28.02.2022 einschließlich
  • Beschluss des Rates zur Einstellung des Verfahrens am 12.12.2022
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