Außenbereichssatzung für das Gebiet Ober Buschhausen


Außenbereichssatzung für das Gebiet Ober Buschhausen
Satzung über die Aufhebung der 1. Änderung / Erweiterung
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Geltungsbereich der Aufhebungssatzung

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur neben Teilbereichen der Wege Flurstücke 123 tlw. und 58 tlw. auch die an diesen Wegen ligenden Flurstücke 45 und 46.

Ziele des Aufhebungsverfahrens

Gegen die in Kraft getretene 1. Änderung / Erweiterung der o.g. Satzung liegen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde , der Unteren Wasserbehörde und der Planungsabteilung des Märkischen Kreises vor. Die Erweiterungfläche liegt in der Zone II im Wasserschutzgebiet der Ennepetalsperre. Der Schutzzonenbegünstigte, die Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen (AVU)sieht das Vorhaben ebenfalls kritisch. Eine Befreiung vom Verbot nach WSG-VO ist nicht in Aussicht gestellt worden.

Die 1. Änderung / Erweiterung wird daher wieder aufgehoben.

Verfahrensstand

Aufstellung der 1. Änderung/Erweiterung der Außenbereichssatzung Ober Buschhausen

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 14.12.2020
  • Beschluss zur Öffentlichen Auslegung am 28.04.2021
  • Öffentliche Auslegung vom 31.05.2021 bis 02.07.2021 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 08.06.2021
  • Satzungsbeschluss am 13.12.2021

Aufhebung der 1. Änderung/Erweiterung der Außenbereichssatzung Ober Buschhausen

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver und Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 22.06.2022
  • Öffentliche Auslegung vom 21.07.2022 bis 22.08.2022 einschließlich
  • Satzungsbeschluss am 26.09.2022
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