Außenbereichssatzung für das Gebiet Vormbaum
Außenbereichssatzung für das Gebiet Vormbaum
Geltungsbereich der Außenbereichssatzung
Ziele des Satzungsverfahrens
Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung soll künftig im Sinne einer verträglichen Nachverdichtung die Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche ermöglicht werden. Dazu grenzt die Außenbereichssatzung den bestehenden bebauten Bereich ab.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 12.12.2022
- Bürgerversammlung am 06.02.2023,18:00 Uhr
- Öffentliche Auslegung vom 20.01.2023 bis 20.02.2023 einschließlich