Außenbereichssatzung für das Gebiet Vormbaum


Außenbereichssatzung für das Gebiet Vormbaum
Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
Kontakt

Geltungsbereich der Außenbereichssatzung

Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst den Bereich der Ortslage Vormbaum mit einer Größe von ca. 1, 4 ha.

Ziele des Satzungsverfahrens

Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung soll künftig im Sinne einer verträglichen Nachverdichtung die Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche ermöglicht werden. Dazu grenzt die Außenbereichssatzung den bestehenden bebauten Bereich ab.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 12.12.2022
  • Bürgerversammlung am 06.02.2023,18:00 Uhr
  • Öffentliche Auslegung vom 20.01.2023 bis 20.02.2023 einschließlich
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt