Förderung Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke
Die Stadt bezuschusst ab dem 01.01.2023 sogenannte Balkonkraftwerke mit einer einmaligen Leistung in Höhe von 100,00 €. Gefördert wird eine Anlage pro Haushalt, die nach dem 01.06.2022 (Rechnungsdatum) gekauft wurde.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers/Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard)
- Foto der Anwendung des Steckersolargeräts
- Rechnung des Gerätes
Wichtig
Vergessen Sie beim Anschließen nicht die Sicherheitssteckdose und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Ab dann kann der erzeugte Strom direkt im heimischen Stromkreis verbraucht werden. Der noch zusätzlich benötigte Strom wird weiterhin aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen.
Finanzierung
Finanziert wird der Zuschuss durch die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen des Landes NRW.