Informationen zur Grundsteuer 2025
Grundsteuer 2025
News und Änderungen bei der Grundsteuer in Halver
Der Bescheid für die Grundsteuer wird nach aktuellen Erkenntnissen erst im Mai/Juni 2025 verschickt werden können. Aktuell haben Sie erst den Bescheid inklusive der Gebührenabrechnung erhalten. Der Betrag zur Grundsteuer B fehlte noch, da erst die Beschlussfassung des Haushalts und die darauffolgende Freigabe durch die Aufsichtsbehörde erfolgen muss!
Damit verschiebt sich zur Grundsteuer auch die Fälligkeit der ersten Jahresrate.
Der Grundsteuer-Messbescheid ist die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer. Denn mit ihm erfolgt die konkrete Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für jede einzelne Liegenschaft. Auf diesen Grundsteuermessbetrag wird der in jeder Stadt durch jährlichen Beschluss bestimmte Grundsteuerhebesatz als rechnerischer Multiplikator angesetzt. Durch diese Multiplikation errechnet sich die zu zahlende Grundsteuer im Einzel-fall. Also gilt die Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Die Festlegung der Grundsteuerhebesätze 2025 ist entsprechend dem Grundsatzgedanken der Grundsteuerreform so bestimmt worden, dass die die Stadt Halver annähernd das gleiche Gesamtsteueraufkommen wie vor der Grundsteuerreform erhält.
Es gilt die Regel: Sinkt die Summe der neuen Grundsteuermessbeträge, erhöht sich der Hebesatz für ein gleichbleibendes Steueraufkommen. Anders herum: Steigt die Summe der neuen Grundsteuermessbeträge, sinkt der erforderliche Hebesatz.
Bei der Grundsteuer B hat sich die Verwaltung für die vom Landesgesetzgeber ermöglichte Anwendung von differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücken ausgesprochen. Der Stadtrat muss diesen Vorschlag am 24.02.2025 erst noch beraten.
Das bedeutet, dass es (wenn der Stadtrat sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließt) unterschiedliche Hebesätze der Stadt für die Besteuerung von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken (beispielsweise Geschäftsgrundstücke) gibt. Bisher gab es lediglich einen, damit für alle zur Grundsteuer B heranzuziehenden Grundstücke einheitlichen Hebesatz.
Für das Jahr 2025 beträgt zur Veranlagung der Grundsteuer B der vorgeschlagene Hebesatz für Wohngrundstücke 602 Prozent und für Nichtwohngrundstücke 1.204 Prozent.
Diese Hebesätze liegen über dem einheitlichen Hebesatz aus 2024 von 550 Prozent. Die höheren Hebesätze gleichen aber nur die geringeren neuen Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke der jeweiligen Kategorie in Halver aus. Die Anhebung der Hebesätze muss vorgenommen werden, damit das Gesamtsteueraufkommen insgesamt für die Stadt Halver gleich hoch bleibt.
Steuerpflichtige können schon jetzt berechnen, wie hoch ihre Grundsteuer ab 2025 ist. Im Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages, den das Finanzamt im Zeitraum 2022 bis 2024 versandt hat, ist der Steuermessbetrag ausgewiesen.
Für die Berechnung wird dieser Messbetrag mit dem für das Grundstück geltenden Hebesatz multipliziert.
Bei reinem Wohneigentum muss der Messbetrag mit 602 (also mit dem Faktor 6,02) und bei gewerblichen oder gemischt genutzten Grundstücken mit 1.204 Prozent (Faktor 12,04) multipliziert werden.
Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen wird der Messbetrag mit 250 Prozent (Faktor 2,50) multipliziert, um die Steuer für 2025 zu ermitteln.
Bei der Anwendung eines nach wie vor einheitlichen Hebesatzes hätte dieser bei rund 750 Prozent festgesetzt werden müssen, um ein annähernd gleiches Steueraufkommen für die Stadt zu erhalten. Bei der Anwendung der Hebesatzdifferenzierung liegt der Hebesatz für Wohngrundstücke mit 602 Prozent deutlich unterhalb dieses einheitlichen Hebesatzes. Dies führt letztlich zur steuerlichen Entlastung im Bereich Wohnen und entspricht dem Willen des Landesgesetzgebers, die Wohnkosten-Situation vor Ort etwas entspannen zu können.
Mit den festgesetzten differenzierten Hebesätzen nimmt die Stadt Halver bei den Wohngrundstücken und bei den Nichtwohngrundstücken im Ergebnis jeweils die gleiche Summe wie 2024 ein.
Bei der Grundsteuer-Neubewertung hat sich gezeigt, dass reine Wohngrundstücke stärker im Wert gestiegen sind als gemischt genutzte Grundstücke oder Gewerbeimmobilien. Dies hätte in Halver dazu geführt, dass sich bei vielen Wohngrundstücken die Steuern im Vergleich zum Vorjahr erhöht und nur in rund wenigen Fällen reduziert hätte. Damit hätten rund 60 % aller Wohngrundstücke mehr Grundsteuer als vor der Grundsteuerreform zahlen müssen. Durch die Differenzierung wird dies aus Sicht der Verwaltung ausgeglichen.
Somit verringert sich der Anteil der mehrbelasteten Wohngrundstücke von rund 70 % auf rund 50 %. Bei den Nichtwohngrundstücken, dazu zählen Gewerbegrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, muss in rund 360 Fällen mehr und in rund 230 Fällen weniger als 2024 gezahlt werden.
Nach Auskunft des Finanzamtes sind für nahezu alle Grundstücke Bescheide ergangen. Auch wer seiner Pflicht zur Erklärung nicht nachgekommen ist, hat einen Bescheid erhalten. In diesen Fällen hat das Finanzamt den Grundstückswert geschätzt. Sollte jemand keinen Bescheid vorliegen haben, dann wird empfohlen, sich an das Finanzamt zu wenden.
Für allgemeine Fragen zur Grundsteuer, Grundstückswert oder zum Messbetrag steht lhnen der telefonische Bürgerservice der Finanzverwaltung unter 02351/155-1959 (Mo-Fr 09:00-13:00 Uhr) zur Verfügung. Speziell auf den individuellen Fall bezogene Fragen sollten Sie schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und lhrer Telefonnummer stellen. Nutzen Sie bitte bevorzugt folgenden Kontaktweg:
https://www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt (mit und ohne ELSTER-Zugang nutzbar!)
Durch den hohen Arbeitsanfall konnte das Finanzamt noch nicht alle vorliegenden Einsprüche bearbeiten und ggf. auch noch keinen korrigierten neuen Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Daher erfolgt die städtische Grundsteuerveranlagung mit dem Wert, der in dem ursprünglichen Messbescheid festgesetzt wurde und die Grundsteuer muss auch in dieser Höhe bezahlt werden.
Ein Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer bei der Stadt Halver ist nicht notwendig. Wenn das Finanzamt einem Einspruch stattgibt und den Messbetrag herabsetzt, wird auch die Grundsteuerfestsetzung rückwirkend zum 01.01.2025 reduziert und zu viel gezahlte Beträge werden selbstverständlich erstattet.