Halveraner Ortsrecht
Ortsrecht
Damit das Zusammenleben von Menschen in einer Stadt funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.
Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten – von der Abfallbeseitigung bis hin zum Winterdienst – durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. Die Summe all dieser Vorschriften, die durch den Rat der Stadt Halver zu beschließen und jeweils öffentlich bekannt zu machen sind, bezeichnet man als "Ortsrecht"
Hinweis: Diese Online-Ortsrechtssammlung dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Text der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises.