Bauleitplanung
Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritten über die Ziele und Zwecke der Planung informiert.