Barrierefreiheit


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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Halver ist bemüht, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.halver.de und deren Unterkapitel.

Die Internetseite www.halver.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar und daher derzeit für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt zugänglich.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt über die Vergrößerungsfunktion (im Header) bzw. bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt über die Verkleinerungsfunktion (im Header) bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Teilweise Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. 
  • Formulare, die über das Service-Portal aufgerufen werden, sind teilweise barrierefrei.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Zur Kommunikation sind an verschiedenen Stellen Kontakt-E-Mail-Adressen hinterlegt; unter anderem im Impressum & Datenschutz.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.halver.de
    Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb unserer Internetseite können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • PDF-Dateien und Dokumente  
    PDF-Dokumente auf sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • Karten, Pläne und Luftbilder
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. 
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • Kontraste von Texten
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise) 
    Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
  • Bildliche Darstellungen oder tabellarische Auflistungen
    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Die Stadt Halver arbeitet daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Diese Erklärung wurde am 7. November 2022 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten Sie uns Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.halver.de mitteilen? Dann melden Sie sich bei uns. 

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Stadt Halver diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefon: 0211 8553451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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