Sofern Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, persönlich Ihre Stimmen in Ihrem Wahlraum abzugeben, können Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit weiteren Briefwahlunterlagen. 

Ein Wahlschein kann auf Antrag erteilt werden.

Sie können den Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) auf folgende Arten beantragen:

  • Wahlscheinantrag per QR-CODE oder online
    Für die Wahlen am 14.09.2025 nur bis zum 10.09.2025 - 12:00 Uhr möglich.
     
  • persönlich oder schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail
    Nutzen Sie dazu den vorgefertigten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, ergänzen Sie hier bitte folgende Angaben:
    Für wen wird der Antrag gestellt, ggf. gewünschte Versandadresse oder Abholung, Ort, Datum und Unterschrift
    Bitte übersenden Sie den Antrag oder geben ihn im Rathaus ab.

    Für die Wahlen am 14.09.2025 nur bis zum 12.09.2025 - 15:00 Uhr möglich.

    Übrigens: Im Rathaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort auszufüllen.


Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich.

Wenn Sie den Wahlschein nicht selbst beantragen können, können Sie eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigen. Wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung weder einen Wahlschein selbst beantragen noch eine Vollmacht erteilen können, dürfen Sie sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person Ihres Vertrauens bedienen. Diese hat glaubhaft zu machen, dass die Beantragung Ihrem Willen entspricht.

Auch für die Abholung der Unterlagen können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. 

Ein entsprechender Vordruck für die Vollmachten steht Ihnen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung.  

Hinweis: Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies bei der Abholung auch schriftlich versichern.

Eine Bevollmächtigung schließt die Stimmabgabe ausdrücklich NICHT mit ein, d.h. Sie müssen auf jeden Fall Ihr Wahlrecht persönlich ausüben. Wenn Sie dazu aufgrund einer Schreibunfähigkeit, z. B. wegen einer körperlichen Behinderung oder Sehschwäche, nicht in der Lage sind, können Sie sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern.

Die Stadt Halver schickt Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Bearbeitung Ihres Antrags zu. 

Sie erhalten:

  1. einen Wahlschein,
  2. vier Stimmzettel:
    • für die Bürgermeisterwahl:  ein altrosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,
    • für die Gemeinderatswahl:  ein lachsfarbener Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,
    • für die Landratswahl:  ein hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
    • für die Kreistagswahl: ein weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck.,
  3. einen blauen Stimmzettelumschlag,
  4. einen hellroten Wahlbriefumschlag und
  5. ein Merkblatt für die richtige Ausübung der Briefwahl 

Anleitung:

  1. Kreuzen Sie Ihre Stimmzettel unbeobachtet an. Sie dürfen je Stimmzettel einen Bewerber/eine Bewerberin ankreuzen.
  2. Falten Sie die Stimmzettel so, dass sie in den blauen Stimmzettelumschlag passen. Legen Sie alle Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen bitte zu.
  3. Tragen Sie bitte auf dem Wahlschein das Datum ein und unterschreiben Sie den Wahlschein.
    ACHTUNG: Ohne Unterschrift ist Ihr Wahlschein nicht gültig. Ihr Stimmzettel kann dann nicht gezählt werden. 
    Hinweis: Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder zu falten, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfsperson muss die "Versicherung an Eides statt" auf dem Wahlschein unterschreiben. Hilfspersonen sind zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl erlangt haben.
  4. Legen Sie den - unterschriebenen - Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag.
  5. Kleben Sie anschließend den hellroten Wahlbriefumschlag zu.
  6. Werfen Sie den hellroten Wahlbrief ohne Briefmarke in einen Briefkasten der Deutschen Post. Der hellrote Wahlbrief kann auch direkt beim Wahlamt der Stadt Halver abgegeben werden.

    Der hellrote Wahlbrief muss spätestens bis 14. September 2025, 16:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Halver vorliegen.

  • Der Wahlscheinantrag/Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen zur Wahl am 14.09.2025 kann bis zum 12. September 2025, 15:00 Uhr, gestellt werden. 
     
  • In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Wahlraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
     
  • Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 14. September 2025, um 16:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Halver eingehen. Bitte berücksichtigen Sie insoweit auch die Transportzeit bei der Post. Damit Ihre Stimmzettel rechtzeitig zur Auszählung der Wahl wieder vorliegen, nutzen Sie bitte unmittelbar vor der Wahl auch die Hausbriefkästen des Rathauses oder besuchen Sie die Kolleginnen des Wahlamtes. 
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