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Wahlberechtigung zur Europawahl


Wahlberechtigung zur Europawahl
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Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Halver und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Darüber hinaus sind die Halveraner Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger) und am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Halver und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Halver oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht erstmals in Halver ausüben wollen, muss hierfür bis zum 19. Mai 2024 ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch. Sollten Sie bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. 

Sie sind nicht sicher, ob Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen und damit in Halver wahlberechtigt sind? Das Wahlamt hilft Ihnen hier gerne weiter. 

Zum Stichtag 28. April 2024 werden alle Wahlberechtigten automatisch in das Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen. 

Umzüge
Wenn Sie in der Zeit vom 29. April bis zum 9. Juni 2024 innerhalb des Stadtgebiets umziehen, verändert sich für Sie nichts. Das heißt, Sie bleiben in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, zu dem Ihre bisherige Adresse gehört. Sie können in dem dortigen Wahlraum das Wahlrecht ausüben oder durch Briefwahl wählen.

Zuzüge - bis 19.05.2024
Sie sind nach dem 29. April 2024 nach Halver gezogen? Herzlich Willkommen! Wenn Sie in Halver wählen möchten, müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Stellen Sie den Antrag nicht, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wohnortes eingetragen und können dort an der Europawahl - auch per Briefwahl - teilnehmen. 

Zuzüge - ab 20.05.2024
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort im Wahlraum oder durch Briefwahl.

Wahlberechtigte, die zum Stichtag 28. April 2024 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 16. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie im eigenen Interesse nachprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und beim Wahlamt nachfragen.

In der Zeit vom 21. Mai bis zum 25. Mai 2024 haben Sie zudem Gelegenheit, das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Halver, Thomasstraße 18, 58553 Halver, einzusehen.

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