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Baugrundstück Wohnen

Baugrundstück
Wohnen
Geförderter Wohnungsbau in zentraler Lage
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Konzeptvergabe nach Bestgebotsverfahren

  1. Kurzübersicht Lage: · Stadt Halver (Märkischer Kreis), Sauerland, Nordrhein-Westfalen, Deutschland · Projektgebiet Bahnweg / Katrinenholmstraße · Grundstücksgröße: rund 1.600 qm, Wohnfläche ca. 540 qm mit Balkonen · Kaufpreis: Der Mindestveräußerungspreis im Bestgebotsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb beträgt mindestens 200.000,00 Euro. (siehe Anlage Grundstück)
     
  2. Ziel des Verfahrens: Das Verfahren richtet sich an interessierte Investoren, die auf dem ausgeschriebenen Baufeld insbesondere geförderten Wohnungsbau errichten möchten. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine freibleibende Konzeptvergabe, die nicht der Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht unterliegt. Gegenstand des Verfahrens ist der Verkauf und die Entwicklung der markierten Fläche.

Es handelt sich um eine Gebäude- und Freifläche, Bebauungsplan Nr. 30 „Bahnweg“, 2. Änderung, Flurstück 1108.  Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet, in welchem maximal 3 Vollgeschosse zugelassen sind. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl 1,2. Die höchstzulässige Gebäudehöhe beträgt 404,5 m ü. NHN.

Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind auf der folgenden Internetseite BP 30, 2. Änderung - Stadt Halver ersichtlich.

Ein Übersichtsplan ist diesem Auslobungstext beigefügt. Das Gesamt-Areal ist durch geförderten und sozialen Wohnungsbau im mittleren Segment geprägt. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist im Dezember 2023 erfolgt. Die notwendige Abstandsflächenverletzung zum benachbarten Bauherrn am Bahnweg ist durch einen städtebaulichen Vertrag bereits gesichert. Die Eintragung einer entsprechenden Baulast erfolgt in Kürze.

Stadt Halver, Fachbereich 1 - Wirtschaftsförderung und Bauleitplanung -, Thomasstraße 18, 58553 Halver.

Ansprechpartner: Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Simon Thienel (s.thienel@​halver.de)

Städtebaulich angemessene und gestalterisch qualitative, nachhaltige sowie wirtschaftlich tragfähige Entwürfe in Verbindung mit der Vergabe dieses Grundstücks an Investoren. Auf dem Grundstück ist eine sozial durchmischte Wohnbebauung erwünscht. Die Ausloberin beabsichtigt die Entwicklung des Projektgebiets in insgesamt einem Bauabschnitt. Die fußläufige Verbindung zwischen dem Bahnweg und der Katrineholmstraße soll erhalten bleiben.

Dabei stellt sich die Stadt Halver zur Mischung der Altersstrukturen zusätzlich die Aufgabe, einerseits Wohnraumangebote für alle Altersgruppen zu bieten und andererseits junge Familien zu halten bzw. anzuziehen. In dem geplanten Baufeld ist demzufolge eine gemischte Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus und eine Ergänzung der städtischen Infrastruktur durch zeitgemäßes, bezahlbares, barrierefreies Wohnen mit Gemeinschaftssinn vorgesehen. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität des zukünftigen Stadtquartiers haben Politik und Verwaltung vereinbart, im Zuge der Entwicklung des Gebietes einen städtebaulichen Qualifizierungsprozess umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird die Vergabeentscheidung auf Grundlage eines Konzeptvergabeverfahrens getroffen.

Wahl der Verfahrensart für jede Kommune, die im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklungspolitik lebendige Quartiere fördern will, ist der Aufbau vielfältiger Wohnangebote eine strategische Entscheidung. Ein zentrales Instrument, um kommunale Zielsetzungen zu sichern, ist die Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität. Hier stehen qualitative Gesichtspunkte im Vordergrund, wobei der Verkehrswert als Mindestpreis gewertet wird und der Kaufpreis in die Bewertung der eingereichten Konzepte einfließt. Darüber hinaus wird die Einstandsmiete für den frei finanzierten Wohnraum in der Bewertung berücksichtigt. Ziel ist die Herstellung gemischter Quartiere mit entsprechend angepasster städtebaulicher Qualität. Die Konzeptqualität ist wesentlich für die Kommune, um mit der Grundstücksvergabe die Umsetzung wohnungs-, sozial und umweltpolitischer Ziele sowie eine ausgewogene Stadtentwicklung zu garantieren. Zum Abschluss des Bestgebotsverfahrens wird ein Auswahlgremium eine Vergabeempfehlung auf Basis der eingereichten Konzepte aussprechen. Der Verkauf des Grundstücks an einen Investor erfolgt anschließend vorbehaltlich einer Einigung auf den Kaufvertrag und der Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Halver.

Zur Vergabe von Grundstücken bzw. Baufeldern auf der Liegenschaft führt die Stadt Halver auf Grundlage der Beschlüsse der Stadt qualifizierende Konzeptvergaben zur Auswahl geeigneter Bieter/Bauherren durch. Damit soll die beste Lösung für eine Planungsaufgabe unter der Maßgabe der städtebaulichen, architektonischen und ökologischen Zielsetzungen gefunden werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Baufeld mit ca. 1.600 qm, das sich aktuell in städtischem Eigentum befindet. Alle angebots- und planungsrelevanten Aspekte werden in der Auslobung als Planungsaufgabe und Anforderungen formuliert. Unabhängig von dieser Vergabe sind eigene konzeptionelle Ideen im Rahmen der Gesamtidee willkommen.

Das Verfahren ist zweistufig und erfolgt in Form eines Bestgebotsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsphase) zur Feststellung der Eignung. Die Qualität des eingereichten Konzepts steht im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Bei dem Bestgebotsverfahren finden neben den qualitativen Kriterien (60 %) auch der Kaufpreis (40 %) eine Berücksichtigung. Die Qualität der Arbeit wird anhand aufgabenspezifischer Kriterien bewertet (s. Zuschlagskriterien). Die Auslobungsunterlagen sind freibleibend und stellen keine Ausschreibung nach VOL, VOB oder VgV dar. Aus der Abgabe der Bewerbung lassen sich keine Verpflichtungen und keine Ansprüche gegen die Verkäuferin herleiten, insbesondere auch nicht aus der Berücksichtigung von Bewerbungen oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks nicht erfolgt. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Bieter- bzw. Bietergemeinschaften werden aufgefordert, im Rahmen des Verfahrens ein Planungs- und Realisierungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen. Ein Auswahlgremium beurteilt die eingereichten Planungen und Konzepte auf Grundlage einer Vorprüfung und erstellt eine Rangfolge bzw. spricht eine Empfehlung an die politischen Gremien aus. Nach Vorlage der entsprechenden Projektplanung und aller geforderten Nachweise zur Finanzierung wird der Kaufvertrag nach Zuschlag abgeschlossen. Alle weiteren Regelungen werden im Kaufvertrag vereinbart. Die Vergabeempfehlung erfolgt auf Grundlage der durch die Bewertungsjury erstellten Rangfolge. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass wirtschaftlich autarke Konzepte eingereicht werden müssen, welche sich in das städtebauliche Gesamtkonzept einzufügen haben.

Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Bauträger, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen in Zusammenarbeit mit Architekten und Landschaftsarchitekten, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Bewerber müssen schriftlich verbindlich bestätigen, dass sie am Verfahren teilnehmen und die Aufgabenstellung und die erforderlichen Planungs- und Konzepterstellung auf eigene Kosten erbringen. Die Planungsleistungen sind von einem in eine deutsche Architektenkammer eingetragenen Architekten bzw. Landschaftsarchitekten zu erbringen. Hier kann die Stadt Halver vor Ort bei Bedarf Kontakte herstellen.

Der Zulassungsbereich umfasst ganz Deutschland. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Bauordnungen sind den Planungen zugrunde zu legen.

Alle Unterlagen sind durch die Teilnehmer vertraulich zu behandeln. Veröffentlichungen oder die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Halver. Gleichzeitig wird den Bewerbern Vertraulichkeit zugesichert.

  • Ökologische Baustandards: Alle Neubauten müssen eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen. Beim Bau der Wohngebäude gilt es generell umweltfreundliche Baustoffe und Materialien zu verwenden und FCKW- und HFCKW-haltige Baumaterialien sowie Tropenholz bei der Bauausführung nicht und PVC-haltige Baumaterialien nur eingeschränkt zu verwenden (ausgenommen Elektrokabel, Kunststoffrohre, Kunststofffenster/-türen). Energieeffiziente Lüftungsanlagen sind im Neubaubereich bevorzugt einzusetzen. Es sollen möglichst viele Dächer der Wohngebäude mit Photovoltaikanlagen errichtet werden und zu Gunsten von Mieterstrommodellen genutzt werden. Es sind Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude zu installieren, soweit die PV-Anlagen mit einem wirtschaftlich angemessenen Aufwand errichtet und betrieben werden können. Eine bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Flächen muss angestrebt werden.  Eine Kombination aus PV mit Dachbegrünung ist wünschenswert.
     
  • Denkmalschutz: Innerhalb des ausgelobten Baufeldes liegen keine Denkmale oder andere kulturhistorisch bedeutsame Objekte. Hinweise auf Bodendenkmäler liegen nicht vor. Sollten bei Bodeneingriffen (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden, ist dies der Stadt Halver und der LWL-Archäologie für Westfalen unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und 16 DSCHG NRW
     
  • Gestaltungsleitlinien: Bei der Planung des ausgelobten Baufeldes ist neben den umliegenden Baufeldern auch die an das Plangebiet anschließende Bestandsbebauung grundsätzlich zu berücksichtigen.
     
  • Fassadengestaltung: Durch das Baugebiet zieht sich eine begrenzte Material- und Farbwahl für Fassaden. Als Fassadenmaterial ist weißes bis anthrazites Sicht-/Verblendmauerwerk, gern in Kombination mit Holzelementen, vorzusehen. Als untergeordnete Materialien sind Putz, Holz oder Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie für max. 25 % der geschlossenen Wandfläche gestattet. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind bündig in die Fassade zu integrieren.
     
  • Garagen und Stellplätze: Garagen/Carports an gemeinsamen Grundstücksgrenzen sind in Höhe, Dachform und vorderer Gebäudekante übereinstimmen zu errichten. Die Garagen sind im Material der dazugehörigen Hauptbaukörper auszuführen. Naturbelassenes Holz oder dunkel lasiertes Holz sind zulässig. Der Bau von Tiefgaragen ist möglich.
     
  • Einfriedungen: Seitlich ab Gebäudevorderkante sind geschnittene Hecken/mit Hecken verdeckte innenliegende Zäune/begrünte Zäune bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig. Blickdichte Zäune (wie z.B. Stabmattenzaun mit eingezogenen Kunststoffbändern) sowie Mauern sind grundsätzlich unzulässig.
     
  • Gestaltung der Außenanlagen/Gärten: Mit der Begrünung und einer möglichst geringen Versiegelung werden ökologische Zielsetzungen erfüllt und negative Auswirkungen der Bebauung und Gestaltung für die Umwelt eingeschränkt. Niederschlagswasser kann im Freiraum versickern, hier sollte noch ein Bodengutachten eingeholt werden, die Klimaaktivität wird erhalten und einer Temperaturerhöhung im Binnenklima wird entgegengewirkt. Neben der Gestaltung der/des Gebäudes/Gebäudes kommt den Außenanlagen neben ihrer Funktion als „Visitenkarte des Hauses“ eine besondere öffentliche Dimension zu. Neben den genannten gestalterischen Anforderungen sind ebenso aus umweltrechtlicher Sicht Ansprüche an die Gestaltung der Außenanlagen zu berücksichtigen. Vorgärten sind bis auf die notwendige Erschließung (Zufahrt zu Tiefgaragen/Carport, Zuwegung zum Eingang) zu begrünen und gärtnerisch zu nutzen. Dies bedeutet, dass diese Flächen mit Mutterboden anzulegen sind und mit Rasen, Sträuchern, Bodendeckern und/oder Grünpflanzen bestanden sein müssen. Stein- und Kiesflächen o.Ä. sind nicht zulässig, sie zählen nicht zu den unbefestigten Flächen; Nebenanlagen in den Vorgärten sind unzulässig sind. Hiervon ausgenommen sind Standplätze für Abfallbehälter. Diese sind in den Vorgärten jedoch nur zulässig, wenn sie mit Sträuchern, Hecken oder anderen begrünten Einfassungen (Rankkonstruktion) optisch von drei Seiten mit einer max. Höhe von 1,20 m abgegrenzt werden.
     
  • Müllstellplätze: Um eine dominante Wirkung von Müllstellplätzen in den Vorgärten zu verhindern, sind Müllstellplätze im Vorgarten entsprechend der Fassadengestaltung einzuhausen oder durch Schnitthecken einzufassen.
     
  • Gestaltung von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlenenergie: Die Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind der jeweiligen Dachlandschaft, Dachform der Haupt- und Nebengebäude anzupassen, d.h. bei geneigten Dächern ist der Winkel des Dachs zu übernehmen.

Weitere Anforderungen:

  • Neubauten entsprechend den Anforderungen der neuen Arbeits- und Wohnwelten
  • Entwicklung eines attraktiven Freiflächenkonzepts unter Betrachtung der unterschiedlichen Freianlagen, wie Innenhöfe, öffentliche Grünanlagen und Durchwegungen, Vorplätze- und Lieferzonen, Straßenräume.
  • Umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien im Entwurf (CO2-Neutralität, Einsatz nachhaltiger Materialien, Recycling, urban mining).
  • Die Stadt Halver strebt bei den Neubauten eine Gebäudezertifizierung nach LEED mit mindestens „Gold“ an.
  • Berücksichtigung von ökologischen, energetischen und Aspekten der Nachhaltigkeit in allen Teilbereichen
  • Lageplan des Gesamtkomplexes mit Aussagen zur Freiraumgestaltung M 1:500
  • Grundrisse Schnitte Ansichten des Neubaus zur Verdeutlichung der Idee M 1: 500
  • Erläuternde Details zu Entwurfsabsichten M.1: 200 /1:100
  • Plandarstellung und Aussagen zur städtebaulichen Einbindung im Gesamtquartier
  • Skizzen und räumliche Darstellungen zu Außenwirkung, Raumqualität und Atmosphäre
  • Die Darstellungsarten werden als konzeptgebunden gesehen und sind deshalb freigestellt.
  • Die Entwürfe sind vom Verfasser / von den Verfassern persönlich in elektronischer Form als ppt-Datei oder im Video vorzustellen.
  • Präsentationsdauer/Video pro Entwurf: max.10 Minuten (ca. 20 Folien!)

Vorbehaltlich der Abstimmungen im interfraktionellen Arbeitskreis besteht die Jury aus je einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen, dem Bürgermeister, dem Ersten Beigeordneten sowie den Fachbereichsleitungen der Stadt.

Interessierte Bewerber/innen können bei Herrn Thienel direkt weitere Informationen anfordern und auch Vor-Ort-Termine ausmachen, um sich ein Bild der Örtlichkeit zu machen. Dafür ist ein Zeitraum bis einschließlich 15.06.2024 vorgesehen (vom 08.05.2024.-22.05.2024 ist Frau Barz, E-Mail: l.barz@halver.de, Ansprechpartnerin).

Auf der Grundlage dieser Informationen muss ein Erstangebot bis zum 01.08.2024, 16:00 Uhr, in schriftlicher Form oder per E-Mail an den Ansprechpartner abgegeben werden.


Die eingegangenen Angebote werden dann bis einschließlich 31.08.2024 mit dem/den Bewerber/innen besprochen und gegebenenfalls nachverhandelt. Auf der Grundlage dieser Gespräche und Verhandlungen muss ein finales Angebot bis zum 16.09.2024, 16 Uhr, schriftlich per E-Mail an den Ansprechpartner abgegeben werden.
 

Innerhalb des Kaufpreisansatzes werden weiterhin das vorgesehene Investment, der vorgesehene Baustandard im Sinne eines geförderten Wohnungsbaus sowie die nachgewiesene Bonität der Bewerber/innen ins Verhältnis gesetzt.

Die dann vorgelegten Konzepte werden in den Ausschüssen für Öffentliche Einrichtungen und für Planung und Umwelt beraten und final im Hauptausschuss entschieden. Die verbleibenden Bewerber/innen haben die Möglichkeit, ihr Konzept im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses vorzustellen.

Im Zuge des Verfahrens hat die Stadt Halver bis zur Abgabe des finalen Angebots jederzeit die Möglichkeit, das Konzept abzuweisen, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte eine Realisierung des Konzepts tatsächlich ausweglos erscheint. Im Rahmen der ersten Vergabephase besteht diese Möglichkeit zudem, wenn folgende Unterlagen bis Fristende nicht mit eingereicht werden:

  • Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate)
  • Angaben zu dem/ den Bewerber/innen / der Bietergemeinschaft
  • Erklärungen über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124   GWB
  • Bankerklärung: Indikative Erklärung eines deutschen oder im EU-Ausland, dem EWR oder  der EFTA ansässigen Kreditinstituts bzw. einer Sparkasse, aus der sich ergibt, dass das Kreditinstitut / die Sparkasse grundsätzlich bereit ist, an der Finanzierung für das ausgeschriebene Projekt mitzuwirken. Bei Privatpersonen ist zusätzlich eine Schufa-Auskunft erforderlich.
  • Es sind auf Verlangen im Rahmen der Bewerbungsphase die Umsätze der letzten 3 Jahre anzuzeigen.
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 2,0 Mio. und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. aufweist, bzw. Erklärung der Versicherung, für den Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen
  • Kalkulation zum erwarteten Umsatz, den Kosten und den Mieten
  • Möglichst zwei Referenzprojekte, die jeweils folgende Kriterien erfüllen:
    • Realisiertes Projekt (= abgenommene Bauleistung)
    • Kumulative Erbringung der Leistungsbestandteile Planung und Bau
    • Brutto-Grundfläche ("BGF") von mindestens 2.000 m²
    • Projekt weist mindestens zwei der folgenden Nutzungsarten auf, die auch bei der Ausschreibung dieses Grundstücks erwartet werden: z.B. Verwaltung (Büro), Geschosswohnungen, Beherbergung, Verkaufsstätten, Kanzleien, Hotels, Altenheime oder Arztpraxen.
    • Zusicherung der Kaufpreiszahlung bis 30.11.2024 und Fertigstellung der Projektausführung zwischen dem 1. Tag des auf den Notartermin folgenden Monats 2024 und dem 30.06.2028.
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