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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

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Am Anfang steht der Flächennutzungsplan...

Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar.

Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Wald usw. ausgewiesen sind. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne entwickelt. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.

Der Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde = Geltungsbereich. Er konkretisiert die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan.

Einfach gesagt:
Der Bebauungsplan regelt das, was auf einem Grundstück im Stadtgebiet konkret gebaut bzw. wie das Grundstück genutzt werden darf.

Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch geregelt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche (Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke) getroffen werden. Zudem können in einem Bebauungsplan bestimmte Gestaltungen von baulichen Anlagen und Freiflächen festgesetzt werden.

Unterschieden werden zwei Arten von Bebauungsplänen:

  • "Qualifizierte Bebauungspläne" sind Pläne mit detaillierten und umfangreichen Inhalten, die mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen enthalten. Darüber hinaus werden in der Regel vielfältige weitere Merkmale festgesetzt.
     
  • "Einfache Bebauungspläne" sind Pläne, die weniger als die vorgenannten Inhalte beinhalten. Im Bereich "einfacher" Bebauungspläne entscheidet bei der Beurteilung, ob ein Bauvorhaben zulässig ist neben den im Bebauungsplan festgesetzten Inhalten die Frage, ob sich das Vorhaben in den Charakter der näheren Umgebung einfügt.

Aus welchen Unterlagen besteht der Bebauungsplan?

Zu jedem Bebauungsplan gehört eine zeichnerische Darstellung (der Plan). Hier finden Sie graphisch dargestellt, um welches Plangebiet es sich überhaupt handelt, wo beispielsweise Straßen oder Grünflächen vorgesehen sind, wo Baugrundstücke entstehen sollen und vieles mehr.

Dieser Plan wird durch eine Begründung und eine allgemeinverständliche zusammenfassende Erklärung ergänzt. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassende Erklärung insbesondere dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planungen berücksichtigt worden sind.

Zu jedem Bebauungsplan ist zudem eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dargestellt werden. Je nach Erfordernis können auch weitergehende Untersuchungen (z.B. Schallschutz) erforderlich werden, die dann ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Alle vorhandenen Unterlagen können Sie im Rahmen der in jeden Bebauungsplanverfahren durchgeführten Bürgerbeteiligung einsehen. Bei aktuellen Planvorhaben stellen wir Ihnen diese auch online zur Verfügung.

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