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Bebauungsplan Nr. 17 "Oesterberg" 8. Änderung

Bebauungsplan Nr. 17 "Oesterberg"
8. Änderung
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumlichen Geltungsbereiche der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 umfassen vier Teilbereiche mit einer Gesamtflächengröße von ca. 1.400 m².

Der Teilbereich A umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 die Flurstü­cke 450, 451 sowie 453 und wird

  • im Nordwesten durch den Schleienweg,
  • im Osten durch die Wohnbebauung Schleienweg 10 und 12 sowie Karpfen­weg 1,
  • im Süden durch den Karpfenweg und
  • im Westen durch den öffentlichen Grünzug

begrenzt.

Der Teilbereich B umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 das Flur­stück 448 und wird

  • im Nordwesten durch den Schleienweg,
  • im Nordosten und Osten durch einen Teil des öffentlichen Grünzugs und
  • im Süden durch die Wohnbebauung Hechtweg 40

begrenzt.

Der Teilbereich C umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 die Flurstü­cke 398, 399 sowie 443 und wird

  • im Norden durch die Wohnbebauung Hechtweg 17 und 19,
  • im Osten, Süden und Westen durch den öffentlichen Grünzug zum Hechtweg

begrenzt.

Der Teilbereich D umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 das Flur­stück 403 und wird

  • im Norden und Westen durch den öffentlichen Grünzug zum Hechtweg,
  • im Osten durch die Wohnbebauung Hechtweg 13 und
  • im Süden durch die Wohnbebauung Hechtweg 11

begrenzt.

Ziele der Bebauungsplanänderung

Der Bebauungsplanes Nr. 17 „Oesterberg“ ist seit dem 15.12.1978 rechtsverbindlich.

Zur Durchgrünung des Wohngebietes „Oesterberg“ sind in der seit dem 11.06.1986 rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 neben Baugebieten und Erschließungsflächen zwei öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt, die in der Örtlichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans auch hergestellt sind.

Ein Grünzug besteht zwischen Schleienweg und Karpfenweg. Der zweite Grünzug erstreckt sich zwischen dem bogenförmig verlaufenen Hechtweg in Ost-West-Richtung. Durch beide Grünzüge verläuft ein öffentlicher Fußweg. Beide Grünflächen sind mit Gehölzen bewachsen.

Die Flurstücke der vier Teilbereiche sind mittlerweile in Privatbesitz übergegangen und werden inzwischen gärtnerisch genutzt. Sie sind zum öffentlichen Grünzug hin mit Zäunen und Hecken eingefriedet. Die Flächen sind teilweise mit Gartenhäuschen sowie sonstigen kleineren Nebenanlagen bebaut.

Diese 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 umfasst im Grünzug vier Teilbereiche A bis D mit einer Gesamtflächengröße von ca. 1.400 m². Für die innerhalb des Änderungsbereichs liegenden Flurstücke erfolgt die Änderung von einer öffentlichen Grünfläche in eine private Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB). Damit wird das verbindliche Planungsrecht an die faktische Situation angepasst, da die Flurstücke mittlerweile in Privatbesitz übergegangen sind und einer öffentlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die im Privatbesitz befindlichen Grundstücksteile liegen am Rand des jeweiligen Grünzugs, sodass die im Ursprungsplan beabsichtigte öffentliche Durchwegung abseits der Verkehrsflächen erhalten bleibt.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 25.09.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 einschließlich
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