Bebauungsplan Nr. 17 "Oesterberg" 8. Änderung
8. Änderung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der Teilbereich A umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 das Flurstück 450 und wird
- im Nordwesten durch den Schleienweg,
- im Osten durch die Wohnbebauung Schleienweg 10,
- im Südosten, Süden und Westen durch den öffentlichen Grünzug
begrenzt.
Der Teilbereich B umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 das Flurstück 448 und wird
- im Nordwesten durch den Schleienweg,
- im Nordosten und Osten durch einen Teil des öffentlichen Grünzugs und
- im Süden durch die Wohnbebauung Hechtweg 40
begrenzt.
Der Teilbereich C umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 die Flurstücke 398, 399 sowie 443 und wird
- im Norden durch die Wohnbebauung Hechtweg 17 und 19,
- im Osten, Süden und Westen durch den öffentlichen Grünzug zum Hechtweg
begrenzt.
Der Teilbereich D umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 das Flurstück 403 und wird
- im Norden und Westen durch den öffentlichen Grünzug zum Hechtweg,
- im Osten durch die Wohnbebauung Hechtweg 13 und
- im Süden durch die Wohnbebauung Hechtweg 11
begrenzt.
Der Teilbereich E umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 73 das Flurstück 453 und wird
- im Norden und Westen durch den öffentlichen Grünzug zum Hechtweg,
- im Osten durch die Wohnbebauung Karpfenweg 1 und
- im Süden durch den Karpfenweg
begrenzt.
Ziele der Bebauungsplanänderung
Diese 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 umfasst fünf Teilbereiche A bis E mit einer Gesamtflächengröße von ca. 1.200 m². Für die innerhalb des Änderungsbereichs liegenden Flurstücke erfolgte die Änderung von einer öffentlichen Grünfläche in eine private Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB). Damit wurde das verbindliche Planungsrecht an die faktische Situation angepasst, da die Flurstücke mittlerweile in Privatbesitz übergegangen sind und einer öffentlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die im Privatbesitz befindlichen Grundstücksteile liegen am Rand des jeweiligen Grünzugs, sodass die im Ursprungsplan beabsichtigte öffentliche Durchwegung abseits der Verkehrsflächen erhalten bleibt.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 25.09.2023
- Öffentliche Auslegung vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 einschließlich
- Erneute Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 einschließlich
- Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 09.12.2024