Bebauungsplan Nr. 20 "Dauerkleingartenanlage Winkhof" (und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Bebauungsplan Nr. 20 "Dauerkleingartenanlage Winkhof"
(und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes)
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Geltungsbereich der Bebauungsplan- und der Flächennutzungsplanänderung

Die räumlichen Geltungsbereiche der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 20 liegen im südöstlichen Stadtbereich am Ortseingang von Halver an der Straße Winkhof und umfassen in der Gemarkung Halver (051005), Flur 18 die Flurstücke 214 teilweise und 438 teilweise. Die Gesamtflächengröße beträgt ca. 0,46 ha.

Die Geltungsbereiche werden

  • im Norden durch einen Feldweg,
  • im Süden durch die Wohnbebauung Winkhof 10 bis 36 und
  • im Westen durch die Gemeindestraße Winkhof 

begrenzt. Im Osten und Südosten geht das Gebiet in die landwirtschaftlich genutzte Fläche über. 

Ziele der Bebauungsplanänderung und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Ökogebietes „Von der Quelle bis zur Mühle“ zu schaffen. 

Der Bebauungsplan Nr. 20 „Dauerkleingartenanlage Winkhof“ ist seit dem 24.01.1985 rechtsverbindlich. Im Bebauungsplan sind eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage, eine Fläche für Gartenlauben, ein Gemeinschaftshaus, befahrbare Gehwege und Stellplätze, ein Spielplatz, eine Eingrünung sowie eine Fläche für Versorgungsanlagen und ein Schalthaus für die Stromversorgung festgesetzt. Im nördlichen Bereich verläuft in West-Ost-Ausrichtung eine Hochdruckferngasleitung, für welche ein Leitungsrecht festgesetzt ist. Die Ausweisung sollte zur Deckung des Bedarfs für Dauerkleingärten dienen. 

Die Plangebietsfläche wird immer noch als Grünland- und Ackerbau- bzw. Landwirtschaftsfläche genutzt. Es sind bisher keine neuen Gebäude und keine neuen Erschließungsanlagen innerhalb des Geltungsbereiches errichtet worden. Der Bereich ist jetzt Teil des ökologischen Projektes „Von der Quelle bis zur Mühle“ und steht für die Kleingartennutzung nicht mehr zur Verfügung. In dem Bereich soll eine ökologische Aufwertung erfolgen, indem eine extensive Ackerbaufläche mit Anlage eines ca. 3 m breiten Blühstreifens angrenzend an die Wege entsteht. Das ursprüngliche Planungsziel für den Bebauungsplan ist somit entfallen, da das Plangebiet entsprechend den Festsetzungen seit 1985 nicht entwickelt worden ist und auch jetzt nicht entwickelt werden kann. Aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es daher erforderlich, den Plan aufzuheben. Die Leitungen für Gas und Strom sowie die Trafostation sind im Grundbuch gesichert.

Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans wird die aktuell dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage in eine Fläche für die Landwirtschaft geändert.
 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 01.07.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bis zum 13.01.2025 einschließlich
  • Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.03.2025 bis 28.04.2025 einschließlich

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 20 "Dauerkleingartenanlage Winkhof"

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